Leasingübernahme: Leasingvertrag sicher übertragen oder übernehmen
Ein Leitfaden für die Vertragsübertragung mit wichtigen Prüfpunkten für Übernehmer
Das Wichtigste in Kürze
Bei einer Leasingübernahme tritt ein neuer Leasingnehmer in einen laufenden Vertrag ein. Dies ermöglicht kurze Laufzeiten ohne Wartezeit auf das Fahrzeug. Der Prozess erfordert zwingend die Zustimmung der Leasinggesellschaft nach einer Bonitätsprüfung. Für den Übernehmer birgt dies Chancen durch mögliche Prämien, aber auch Risiken durch die Haftung für Alt-Schäden am Vertragsende. Ein unabhängiges Gutachten vorab ist dringend anzuraten.
Fakten auf einen Blick
| Bonitätsprüfung | Die Leasinggesellschaft prüft den Übernehmer genauso streng wie bei einem Neuvertrag. |
|---|---|
| Haftungsrisiko | Der Übernehmer haftet am Laufzeitende für sämtliche Fahrzeugschäden, auch für Altschäden. |
| Umschreibegebühren | Leasinggeber erheben für die Bearbeitung meist Gebühren zwischen 300 und 600 Euro. |
| Gutachten | Ein Zustandsprotokoll vor der Übergabe ist unverzichtbar, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. |
Was bedeutet eine Leasingübernahme?
Die Leasingübernahme bezeichnet den Vorgang, bei dem ein bestehender Leasingvertrag während seiner Laufzeit von einem bisherigen Leasingnehmer (Abgeber) auf einen neuen Leasingnehmer (Übernehmer) übertragen wird. Der Übernehmer tritt dabei mit allen Rechten und Pflichten in den laufenden Vertrag ein. Das bedeutet, er übernimmt die monatliche Leasingrate, die Restlaufzeit, die vertraglich vereinbarte Kilometerleistung sowie sämtliche Haftungs- und Rückgabepflichten am Ende der Laufzeit.
Diese Vertragsübertragung ist keine alltägliche Routinesache, sondern erfordert die ausdrückliche Zustimmung der Leasinggesellschaft. Da der Leasinggeber das Ausfallrisiko trägt, wird er den neuen Leasingnehmer ebenso streng prüfen wie bei einem Neuabschluss. Erst wenn die Bonitätsprüfung positiv ausfällt und der Übernahmevertrag (Umschreibungsvertrag) von allen drei Parteien – Abgeber, Übernehmer und Leasinggesellschaft – unterzeichnet ist, wird die Leasingübernahme rechtskräftig.
Ein solches Vorgehen bietet sich an, wenn der ursprüngliche Leasingnehmer das Fahrzeug vorzeitig nicht mehr benötigt oder die Raten nicht mehr tragen kann oder möchte. Für den Übernehmer ist es eine Möglichkeit, kurzfristig mobil zu werden und sich nicht für die übliche Dauer von 36 oder 48 Monaten an ein Fahrzeug binden zu müssen.
Voraussetzungen und der Prozess der Vertragsübertragung
Damit Sie einen Leasingvertrag übernehmen können, müssen bestimmte formale und wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllt sein. Der Ablauf ist dabei in der Regel klar strukturiert.
Bonität des Übernehmers
Die wichtigste Hürde bei der Leasingübernahme ist die Bonität. Die Leasinggesellschaft fordert vom Übernehmer die gleichen finanziellen Nachweise wie bei einem Neuvertrag. Bei Privatpersonen umfasst dies in der Regel Einkommensnachweise der letzten drei Monate, eine positive Schufa-Auskunft sowie eine Kopie von Ausweis und Führerschein. Gewerbetreibende müssen meist betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA), Bilanzen oder eine Handelsregisterauskunft vorlegen.
Zustimmung der Leasinggesellschaft
Ohne die Leasinggesellschaft geht nichts. Sie ist rechtlicher Eigentümer des Fahrzeugs und entscheidet abschließend, ob sie den neuen Vertragspartner akzeptiert. Einige Leasinggeber schließen eine Übernahme in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) grundsätzlich aus oder erlauben sie nur unter bestimmten Restlaufzeiten (beispielsweise nicht in den letzten sechs Monaten der Laufzeit).
Der Ablauf im Detail
- Einigung zwischen Abgeber und Übernehmer: Beide Parteien einigen sich auf die Konditionen. Häufig zahlt der Abgeber eine Prämie an den Übernehmer, um den Vertrag attraktiver zu machen (z. B. Übernahme der Umschreibegebühren oder ein finanzieller Zuschuss zur Rate).
- Anfrage beim Leasinggeber: Der Abgeber informiert die Leasinggesellschaft über den Wunsch der Vertragsübertragung und reicht die Daten des potenziellen Übernehmers ein.
- Bonitätsprüfung: Die Leasinggesellschaft prüft die Unterlagen.
- Vertragserstellung und Unterschrift: Bei positiver Prüfung erstellt die Gesellschaft einen Übernahmevertrag. Dieser muss von allen drei Parteien unterzeichnet werden.
- Fahrzeugübergabe: Nach der finalen Freigabe kann das Fahrzeug übergeben und umgemeldet werden.
Falls der Aufwand oder das Risiko einer Übernahme für Sie nicht in Frage kommt, können Sie bei Bedarf auch eine kostenfreie Leasinganfrage für einen Neuwagen stellen und ein Fahrzeug nach Ihren eigenen Vorstellungen konfigurieren.
Chancen und Risiken für den Übernehmenden
Eine Leasingübernahme kann sehr lukrativ sein, birgt jedoch auch spezifische Risiken, die vor der Unterschrift genauestens abgewogen werden sollten.
Vorteile der Übernahme
- Kurze Laufzeiten: Sie können ein Fahrzeug für wenige Monate bis ein oder zwei Jahre fahren, was bei Neuverträgen oft mit unverhältnismäßig hohen Raten verbunden wäre.
- Keine Wartezeiten: Das Fahrzeug steht sofort zur Verfügung, da es bereits produziert und zugelassen ist.
- Finanzielle Anreize: Oftmals ist der bisherige Leasingnehmer so an einer schnellen Abgabe interessiert, dass er dem Übernehmer entgegenkommt. Dies kann in Form einer Barzahlung geschehen, die die effektive monatliche Belastung für den Übernehmer deutlich senkt. Auch eine vom Abgeber bereits geleistete Leasingsonderzahlung wirkt sich mindernd auf die Rate des Übernehmers aus.
Nachteile und Risiken
- Keine freie Konfiguration: Sie übernehmen das Fahrzeug exakt so, wie es der Vorbesitzer konfiguriert hat. Ausstattung, Farbe und Motorisierung sind unveränderlich.
- Umschreibegebühren: Leasinggesellschaften berechnen für die Bearbeitung der Übernahme Gebühren, die oft zwischen 300 und 600 Euro liegen. Es muss geklärt werden, wer diese Kosten trägt.
- Versteckte Mängel und Rückgaberisiko: Dies ist das größte Risiko. Der Übernehmer haftet am Ende der Laufzeit für alle Schäden am Fahrzeug – auch für solche, die bereits vor der Übernahme entstanden sind.
Prüfpunkte für den Übernehmer: So schützen Sie sich
Um am Ende der Vertragslaufzeit keine bösen Überraschungen in Form von hohen Nachzahlungen zu erleben, sollten Sie als Übernehmer das Fahrzeug und den Vertrag akribisch prüfen.
1. Fahrzeugzustand dokumentieren
Übernehmen Sie niemals ein Leasingfahrzeug blind. Das Auto sollte vor der Übergabe von einem unabhängigen Sachverständigen (z. B. TÜV, Dekra oder Gutachter) geprüft werden. Ein solches Zustandsprotokoll listet alle vorhandenen Kratzer, Dellen oder technische Mängel auf. Nur so haben Sie eine Verhandlungsgrundlage, falls der Abgeber einen finanziellen Ausgleich für bereits vorhandene Schäden leisten muss, für die Sie bei der späteren Rückgabe an die Leasinggesellschaft aufkommen müssten.
2. Kilometerstand abgleichen
Prüfen Sie den aktuellen Kilometerstand und vergleichen Sie diesen mit der vertraglich vereinbarten Gesamtlaufleistung. Hat der Vorbesitzer bereits mehr Kilometer verbraucht, als ihm anteilig für seine Nutzungszeit zustehen, fehlt Ihnen dieser Puffer. Der Abgeber sollte in diesem Fall für die voraussichtlichen Mehrkilometerkosten aufkommen, die Ihnen am Ende der Laufzeit in Rechnung gestellt werden.
3. Vertragsdetails analysieren
Lesen Sie den ursprünglichen Leasingvertrag sorgfältig durch. Handelt es sich um Kilometerleasing oder um Restwertleasing? Ein Restwertleasing ist für den Übernehmer mit einem deutlich höheren finanziellen Risiko verbunden, da er für den Wertverlust des Fahrzeugs am Ende der Laufzeit haftet. Leasinghunter fokussiert sich aus guten Gründen auf das transparente Kilometerleasing. Prüfen Sie zudem, ob Servicepakete (z. B. Wartung und Verschleiß) im Vertrag inkludiert sind und ob diese problemlos mit übertragen werden.
4. Kostenaufteilung schriftlich fixieren
Halten Sie alle Absprachen zwischen Ihnen und dem Abgeber schriftlich fest. Wer trägt die Umschreibegebühren der Bank? Wer zahlt die Kosten für die Ummeldung bei der Zulassungsstelle? Fließt eine Prämie, und wenn ja, wann wird diese ausgezahlt (ideal ist die Zahlung Zug um Zug bei der Fahrzeugübergabe)?
| Kostenpunkt | Üblicher Kostenträger | Verhandelbar? |
|---|---|---|
| Umschreibegebühr (Leasinggeber) | Häufig der Abgeber | Ja |
| Ummeldung (Zulassungsstelle) | Übernehmer | Ja |
| TÜV/Gutachten vor Übernahme | Häufig geteilt | Ja |
| Transportkosten | Übernehmer | Ja |
Rechtliche Besonderheiten und Steuer
Die rechtliche Natur der Leasingübernahme ist eine Vertragsübernahme (Schuldübernahme). Aus rechtlicher Sicht bedarf diese nach § 414 oder § 415 BGB der Zustimmung des Gläubigers – in diesem Fall der Leasinggesellschaft. Wird diese Zustimmung verweigert, ist eine Übertragung nicht möglich. Untervermietung oder das bloße Überlassen des Fahrzeugs an Dritte ohne offizielle Umschreibung ist vertragswidrig und kann zur fristlosen Kündigung des Leasingvertrages durch die Bank führen.
Für gewerbliche Kunden ist zudem die steuerliche Seite relevant. Übernimmt ein Gewerbetreibender den Vertrag, kann er die monatlichen Netto-Leasingraten weiterhin als Betriebsausgabe absetzen, sofern das Fahrzeug betrieblich genutzt wird. Fließt vom Abgeber eine Einmalzahlung (Prämie) an den gewerblichen Übernehmer, muss diese in der Buchhaltung als Betriebseinnahme erfasst und regulär versteuert werden. Private Übernehmer sollten darauf achten, dass alle Beträge stets brutto (inklusive Mehrwertsteuer) gerechnet und kommuniziert werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
Häufige Fragen
Wie lange dauert eine Leasingübernahme?
Eine Übernahme dauert in der Regel zwei bis vier Wochen. Die Dauer hängt davon ab, wie schnell die Bonitätsprüfung durch die Leasinggesellschaft erfolgt und ob alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
Kann ich bei einer Leasingübernahme die Rate oder die Laufzeit anpassen?
Nein, das ist nicht möglich. Durch den Umschreibungsvertrag treten Sie mit allen Rechten und Pflichten in den exakt bestehenden Vertrag ein. Ratenhöhe, Kilometerfreigrenze und Laufzeit bleiben unverändert.
Wer haftet bei der Rückgabe für Schäden am Fahrzeug?
Am Ende der Laufzeit haftet der aktuelle Leasingnehmer (der Übernehmer) für alle Schäden am Fahrzeug, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen. Dies schließt auch Schäden ein, die der Vorbesitzer verursacht hat. Ein vorheriges Gutachten ist daher essenziell.
Ist der Abgeber nach der Übernahme vollständig aus dem Vertrag entlassen?
Ja, der bisherige Vertragspartner wird komplett aus dem Vertrag entlassen. Der neue Leasingnehmer übernimmt die volle finanzielle und rechtliche Verantwortung für das Fahrzeug.
Quellen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 414 Schuldübernahme durch Vertrag mit dem Gläubiger — Bundesministerium der Justiz
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 415 Schuldübernahme durch Vertrag mit dem Schuldner — Bundesministerium der Justiz
- Leasingvertrag vorzeitig beenden oder kündigen — ADAC
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