Nutzung und Rückgabe

    Reifen beim Leasingfahrzeug: Vorgaben und Kosten

    Von LeasingHunter Redaktion, Redaktion5 Min. Lesezeit

    Das Wichtigste in Kürze

    Die Bereifung eines Leasingfahrzeugs liegt in der Verantwortung des Leasingnehmers. Dazu zählt nicht nur die Einhaltung der situativen Winterreifenpflicht, sondern auch die Erfüllung strenger Vorgaben bei der Fahrzeugrückgabe. Verträge verlangen meist eine höhere Mindestprofiltiefe als der Gesetzgeber. Reifenpakete können sinnvoll sein, bergen jedoch Aufpreise. Ein genauer Blick in den Leasingvertrag schützt vor unerwarteten Nachzahlungen.

    Fakten auf einen Blick

    AuslieferungNeuwagen werden standardmäßig auf Sommerreifen ausgeliefert.
    HalterpflichtDer Leasingnehmer ist für die Einhaltung der situativen Winterreifenpflicht verantwortlich.
    Mindestprofiltiefe (Rückgabe)Leasingverträge fordern oft mehr Restprofil als die gesetzlichen 1,6 mm.
    Kosten bei MängelnUnterschreitet das Profil den Grenzwert, berechnet der Leasinggeber einen Minderwert.

    Die Bereifung eines Fahrzeugs ist ein entscheidendes Sicherheitsmerkmal und verursacht über die Haltedauer hinweg regelmäßige Kosten. Insbesondere beim Leasing ergeben sich aus der Konstellation zwischen Fahrzeughalter (Leasinggesellschaft) und Fahrzeugnutzer (Leasingnehmer) spezifische Rechte und Pflichten. Ein häufig unterschätzter Kostenpunkt ist der Zustand der Reifen bei der Fahrzeugrückgabe. Wer sich im Vorfeld mit den vertraglichen Vorgaben und den gesetzlichen Vorschriften auseinandersetzt, kann unerwartete Nachforderungen am Ende der Laufzeit vermeiden.

    Die Verantwortung für die Bereifung liegt beim Leasingnehmer

    Obwohl das Fahrzeug rechtlich im Eigentum der Leasinggesellschaft verbleibt, geht die Halterhaftung und somit die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs auf den Leasingnehmer über. Dies schließt die Reifen ein. Der Fahrer muss sicherstellen, dass die Reifen stets den gesetzlichen Anforderungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entsprechen. Dazu gehört die regelmäßige Kontrolle des Reifendrucks, die Prüfung auf Beschädigungen sowie die Überwachung der Profiltiefe.

    Die Kosten für Ersatzbeschaffungen bei Verschleiß, Reifenpannen oder Beschädigungen durch Bordsteinkanten trägt grundsätzlich der Leasingnehmer, sofern keine gesonderte Vereinbarung wie ein Reifenverschleiß-Paket abgeschlossen wurde. Wer über unser Portal eine unverbindliche Leasinganfrage stellt, kann sich von den Händlern oftmals entsprechende Service-Pakete direkt mit anbieten lassen.

    Winterreifen beim Leasing: Gesetzliche Pflichten und Anschaffung

    In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht gemäß § 2 Abs. 3a StVO. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen Fahrzeuge nur mit Reifen gefahren werden, die das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) tragen.

    Beim Leasing eines Neuwagens wird das Fahrzeug standardmäßig mit Sommerreifen ausgeliefert, es sei denn, es wurde ab Werk eine andere Konfiguration bestellt. Das bedeutet für das Thema Winterreifen Leasing: Der Leasingnehmer ist selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig für eine angemessene Winterbereifung zu sorgen. Hierfür gibt es verschiedene Lösungsansätze:

    • Zukauf beim Händler: Der Leasingnehmer erwirbt einen Satz Winterkompletträder auf eigene Kosten. Diese gehören ihm und können nach Ablauf des Leasingvertrags separat verkauft oder auf einem anderen Fahrzeug genutzt werden.
    • Leasing-Pakete: Viele Leasinggesellschaften bieten optionale Reifen-Services an. In der monatlichen Rate ist dann ein Satz Winterreifen (oftmals inklusive Felgen, Montage und Einlagerung) inkludiert. Diese Reifen verbleiben im Eigentum der Leasinggesellschaft und müssen am Ende der Laufzeit gemeinsam mit dem Fahrzeug zurückgegeben werden.
    • Ganzjahresreifen: Alternativ kann das Fahrzeug direkt ab Werk mit Allwetterreifen bestellt werden, sofern der Hersteller dies für das gewählte Modell anbietet. Diese Reifen erfüllen die gesetzlichen Vorgaben für winterliche Verhältnisse, weisen jedoch oftmals einen etwas höheren Verschleiß auf als reine Sommer- oder Winterreifen.

    Leasing Reifen Vorschrift: Mindestprofiltiefe bei der Rückgabe

    Ein zentraler Konfliktpunkt bei der Rückgabe des Leasingfahrzeugs ist der Verschleiß der Reifen. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe in Deutschland beträgt 1,6 Millimeter. Für Leasingfahrzeuge gelten jedoch weitaus strengere vertragliche Maßstäbe, die im sogenannten Schadenkatalog der jeweiligen Leasinggesellschaft definiert sind.

    Die Leasing Reifen Vorschrift bezüglich der Profiltiefe sieht in der Regel vor, dass die Reifen bei der Rückgabe mindestens folgende Werte aufweisen müssen:

    • Sommerreifen: Häufig 2,0 bis 3,0 Millimeter Restprofil.
    • Winterreifen: Häufig 3,0 bis 4,0 Millimeter Restprofil.

    Unterschreiten die Reifen diese vertraglich festgelegten Mindestwerte, stellt die Leasinggesellschaft dem Leasingnehmer den Minderwert in Rechnung. Oftmals wird hierbei der Preis für einen vergleichbaren neuen Reifen (oder anteilig, abzüglich eines Neu-für-Alt-Abzugs) angesetzt. Es ist daher ratsam, die Profiltiefe einige Wochen vor der Rückgabe zu messen. Liegt diese unter dem Grenzwert, kann es günstiger sein, im Vorfeld selbst gebrauchte Reifen mit ausreichendem Profil (und entsprechender Herstellerfreigabe) oder günstige Neureifen aufziehen zu lassen.

    Beschädigungen an Reifen und Felgen

    Nicht nur der natürliche Abrieb, sondern auch konkrete Beschädigungen führen bei der Begutachtung zu Nachzahlungen. Gemäß den gängigen Kriterien zur Beurteilung von Gebrauchsspuren und Schäden (z.B. dem VDA-Schadenkatalog) gelten folgende Aspekte als nicht akzeptabel:

    • Einschnitte, Risse oder Beulen in der Reifenflanke (Karkassenschäden).
    • Ungleichmäßige Abnutzung der Lauffläche (deutet oft auf eine verstellte Spur oder falschen Reifendruck hin).
    • Starke Bordsteinschäden an den Felgen, die über oberflächliche Kratzer hinausgehen.
    • Deformierte Stahl- oder Leichtmetallfelgen.

    Oberflächliche Kratzer an Radkappen oder sehr leichte Abschürfungen an Leichtmetallfelgen (häufig bis zu einer Länge von 50 Millimetern und einer Tiefe von 1 Millimeter) werden bei vielen Leasinggebern hingegen als normale, altersgemäße Gebrauchsspuren klassifiziert, für die keine Nachzahlung anfällt. Die genauen Toleranzgrenzen variieren jedoch je nach Leasingvertrag und Rückgaberichtlinie der jeweiligen Bank.

    Wartungs- und Verschleißpakete: Lohnt sich die Integration?

    Gewerbliche und private Leasingnehmer stehen oft vor der Entscheidung, ob sie Wartungs- und Reifenpakete in den Vertrag inkludieren sollen. Bei gewerblichen Verträgen wird die monatliche Service-Rate netto ausgewiesen und ist als Betriebsausgabe abzugsfähig. Bei privaten Leasingverträgen verstehen sich die Raten brutto inklusive Mehrwertsteuer.

    Ein Reifenpaket deckt meist eine vertraglich definierte Anzahl an Ersatzreifen ab. Fährt der Nutzer beispielsweise 60.000 Kilometer in drei Jahren, kalkuliert der Leasinggeber den voraussichtlichen Reifenverschleiß und inkludiert zum Beispiel zwei neue Sommer- und zwei neue Winterreifen. Die Vorteile eines solchen Pakets liegen in der Planbarkeit der Kosten und der Bequemlichkeit, da Dienstleistungen wie Umstecken und Einlagerung oft enthalten sind.

    Der Nachteil ist jedoch, dass diese Pakete einen preislichen Aufschlag bedeuten, der nicht immer ausgeschöpft wird. Wer schonend fährt und wenig Reifenverschleiß hat, bezahlt unter Umständen für eine Leistung, die er nicht vollständig in Anspruch nimmt. Eine Rückerstattung für nicht abgerufene Reifen aus dem Paket erfolgt am Ende der Leasingzeit in der Regel nicht.

    Fazit: Reifen als Kostenfaktor im Auge behalten

    Das Reifen Leasingfahrzeug-Thema sollte weder bei der Bestellung noch bei der Rückgabe vernachlässigt werden. Die Verantwortung für verkehrssichere und vorschriftsmäßige Reifen verbleibt beim Leasingnehmer. Um teure Überraschungen beim Gutachten am Ende der Laufzeit zu vermeiden, sollten die Reifen regelmäßig auf korrekten Luftdruck und Beschädigungen kontrolliert werden. Wer die vertraglich vereinbarte Mindestprofiltiefe bei Rückgabe kennt, kann gegebenenfalls rechtzeitig reagieren und günstige Ersatzreifen beschaffen, bevor der Leasinggeber eine teure Nachberechnung vornimmt.

    Häufige Fragen

    Muss ich beim Leasingfahrzeug selbst für Winterreifen sorgen?

    Bei der Auslieferung eines Neuwagens sind in der Regel Sommerreifen montiert. Der Leasingnehmer muss selbst sicherstellen, dass er bei winterlichen Straßenverhältnissen mit gesetzeskonformen Winter- oder Allwetterreifen (mit Alpine-Symbol) fährt. Winterreifen können entweder separat gekauft oder über ein Reifen-Paket im Leasingvertrag mitgebucht werden.

    Welche Profiltiefe müssen die Reifen bei der Leasingrückgabe aufweisen?

    Die vertraglichen Vorgaben sind strenger als das Gesetz. Während die StVO mindestens 1,6 mm vorschreibt, fordern die meisten Leasinggesellschaften bei der Rückgabe mindestens 2,0 bis 3,0 mm für Sommerreifen und 3,0 bis 4,0 mm für Winterreifen. Wird dieser Wert unterschritten, droht eine Nachbelastung.

    Werden Bordsteinschäden am Reifen bei der Rückgabe berechnet?

    Ja, Beschädigungen an der Reifenflanke (wie Risse oder Beulen) sowie einseitig abgefahrene Reifen gelten als übermäßige Nutzung. Solche Mängel werden bei der Fahrzeugrückgabe vom Gutachter erfasst und dem Leasingnehmer in Rechnung gestellt.

    Quellen

    1. Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge — Bundesministerium der Justiz
    2. Winterreifenpflicht in Deutschland — ADAC e.V.
    3. Leasingrücknahme: Was wird wie bewertet? — TÜV SÜD AG

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