Vertrag und Voraussetzungen

    Schufa und Bonitätsprüfung beim Leasing

    Von LeasingHunter Redaktion, Redaktion8 Min. Lesezeit

    Das Wichtigste in Kürze

    Vor dem Abschluss eines Leasingvertrags führt die Leasinggesellschaft eine Bonitätsprüfung durch, um das Ausfallrisiko zu minimieren. Dabei wird neben den Einkommensnachweisen auch die Schufa abgefragt. Wichtig ist, dass Händler sogenannte Konditionsanfragen stellen, die den Schufa-Score im Gegensatz zu echten Kreditanfragen nicht negativ beeinflussen. Privat- und Gewerbekunden müssen unterschiedliche Unterlagen einreichen.

    Fakten auf einen Blick

    Zweck der PrüfungAbsicherung der monatlichen Leasingraten und Schutz vor Überschuldung.
    Schufa-ScoreSchufa-neutrale Konditionsanfragen schützen den Score beim Vergleich.
    Unterlagen (Privatkunden)Ausweiskopie, letzte 3 Gehaltsnachweise und ausgefüllte Selbstauskunft.
    Unterlagen (Gewerbekunden)Aktuelle BWA, Jahresabschlüsse/Bilanzen sowie Auszug aus dem Handelsregister.

    Die Rolle der Bonität beim Leasing

    Beim Autoleasing überlässt eine Leasinggesellschaft oder eine Bank dem Kunden ein Fahrzeug für einen vertraglich definierten Zeitraum. Im Gegenzug zahlt der Leasingnehmer monatliche Raten, die den Wertverlust des Fahrzeugs abdecken. Da es sich hierbei um eine finanzielle Verpflichtung handelt, die oft über zwei bis vier Jahre läuft, geht der Leasinggeber ein finanzielles Risiko ein. Um dieses Ausfallrisiko zu minimieren und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, ist eine umfassende Bonitätsprüfung unumgänglich.

    Die Bonität, auch Kreditwürdigkeit genannt, beschreibt die wirtschaftliche Fähigkeit und Zuverlässigkeit einer Person oder eines Unternehmens, bestehende Zahlungsverpflichtungen fristgerecht zu erfüllen. Die Leasinggesellschaft muss sicherstellen, dass das verfügbare Einkommen des Antragstellers ausreicht, um die monatlichen Raten über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg verlässlich zu begleichen, ohne dabei den eigenen Lebensunterhalt zu gefährden. Der Gesetzgeber fordert im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung (wie in § 505a des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt) eine verantwortungsvolle Vergabe von Darlehen und Finanzierungen. Zwar handelt es sich beim Leasing rechtlich um einen Mietvertrag, die Prüfungskriterien werden jedoch in der Regel analog zur Kreditvergabe angewendet.

    Ablauf der Bonitätsprüfung

    Der Prozess der Bonitätsprüfung beginnt in der Regel in dem Moment, in dem der Leasingvertrag durch den Antragsteller unterschrieben und mitsamt der geforderten Nachweise an die zuständige Leasingbank übermittelt wird. Der Ablauf lässt sich grob in folgende Schritte unterteilen:

    1. Datenerfassung und Selbstauskunft: Der Antragsteller füllt ein Formular zur Selbstauskunft aus. Hier werden grundlegende Daten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand sowie Angaben zu den Einnahmen und regelmäßigen Ausgaben (Miete, bestehende Kredite, Unterhaltszahlungen) erfasst.
    2. Prüfung der eingereichten Unterlagen: Die Leasinggesellschaft gleicht die Angaben aus der Selbstauskunft mit den eingereichten Dokumenten (beispielsweise Gehaltsnachweisen) ab.
    3. Abfrage bei Auskunfteien: Es erfolgt eine Abfrage bei der Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) oder anderen Wirtschaftsauskunfteien wie Creditreform oder Boniversum. Hierbei wird der bisherige Umgang mit Zahlungsverpflichtungen überprüft.
    4. Interne Scoring-Verfahren: Die Bank nutzt neben dem Schufa-Score oft eigene, bankinterne Scoring-Modelle, um die Ausfallwahrscheinlichkeit statistisch zu bewerten.
    5. Entscheidung: Basierend auf dem Gesamtbild entscheidet der Sachbearbeiter oder ein automatisiertes System über die Annahme oder Ablehnung des Leasingantrags.

    Der gesamte Vorgang dauert in der Regel nur wenige Werktage, sofern alle notwendigen Unterlagen vollständig und fehlerfrei vorliegen.

    Leasing Schufa: Konditionsanfrage vs. Kreditanfrage

    Ein weit verbreiteter Irrtum besagt, dass bereits die Anfrage nach einem Leasingangebot den Schufa-Score negativ beeinflusst. Dies ist jedoch nicht pauschal richtig. Es ist entscheidend zu verstehen, auf welche Weise die Leasinggesellschaft die Daten bei der Schufa abfragt.

    Die Schufa unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Anfragen. Die zwei wichtigsten in diesem Kontext sind das Merkmal „Anfrage Kreditkonditionen“ (Konditionsanfrage) und das Merkmal „Anfrage Kredit“ (Kreditanfrage).

    Die Konditionsanfrage dient ausschließlich dazu, die aktuellen Rahmenbedingungen für einen möglichen Vertrag zu ermitteln. Sie ist schufa-neutral. Das bedeutet, diese Anfrage ist für andere Banken oder Vertragspartner nicht sichtbar und hat keinerlei Auswirkungen auf den errechneten Score-Wert des Verbrauchers. Verbraucher können somit problemlos mehrere Konditionsanfragen bei unterschiedlichen Anbietern stellen, um Angebote zu vergleichen.

    Die Kreditanfrage hingegen signalisiert der Schufa, dass der Kunde verbindlich einen Kredit oder einen Leasingvertrag beantragt hat. Diese Anfrage bleibt für ein Jahr in der Schufa-Akte gespeichert und ist für andere Vertragspartner zehn Tage lang sichtbar. Werden in kurzer Zeit viele solcher Anfragen gestellt, ohne dass es zu einem Vertragsabschluss kommt, kann dies von den Algorithmen der Schufa als Zeichen für finanzielle Schwierigkeiten oder abgelehnte Anträge interpretiert werden. Infolgedessen kann der Schufa-Score vorübergehend sinken. Seriöse Händler und Leasinggesellschaften achten daher streng darauf, im Vorfeld ausschließlich schufa-neutrale Konditionsanfragen zu stellen. Die verbindliche Anfrage erfolgt erst, wenn der Kunde den Vertrag final abschließen möchte.

    Erforderliche Unterlagen für die Bonitätsprüfung

    Die Dokumente, die zur Überprüfung der Bonität eingereicht werden müssen, unterscheiden sich erheblich, je nachdem, ob es sich um privates oder gewerbliches Leasing handelt.

    Unterlagen für Privatkunden

    Bei Privatpersonen fokussiert sich die Prüfung auf das regelmäßige und gesicherte Einkommen. Im Gegensatz zu Selbstständigen haben Arbeitnehmer den Vorteil, dass ihr Einkommen durch Lohnabrechnungen transparent und leicht nachvollziehbar ist. Folgende Unterlagen werden standardmäßig verlangt:

    • Ausweisdokument: Eine beidseitige Kopie des gültigen Personalausweises oder eines Reisepasses in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung. Dies dient der gesetzlich vorgeschriebenen Identitätsfeststellung (Legitimationsprüfung).
    • Einkommensnachweise: Kopien der letzten drei Gehaltsabrechnungen. Bei Rentnern ist der aktuelle Rentenbescheid erforderlich.
    • Selbstauskunft: Ein ausgefülltes und unterschriebenes Formular, in dem die laufenden monatlichen Einnahmen den festen Ausgaben gegenübergestellt werden (Haushaltsrechnung).
    • Kopie der Bankkarte: Gelegentlich wird die Kopie der EC-Karte verlangt, über deren Konto die Raten abgebucht werden sollen.

    Es ist zu beachten, dass unbefristete Arbeitsverhältnisse die Bonitätsprüfung deutlich erleichtern. Befindet sich der Antragsteller noch in der Probezeit oder hat einen befristeten Arbeitsvertrag, der vor dem Ende der Leasinglaufzeit endet, lehnen viele Banken den Antrag aufgrund des unsicheren zukünftigen Einkommens ab.

    Unterlagen für Gewerbekunden

    Für Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige ist die Prüfung komplexer, da das Einkommen in der Regel Schwankungen unterliegt und die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eine Analyse der Geschäftszahlen erfordert. Zudem erfolgt die Berechnung der Leasingraten bei Gewerbekunden netto. Folgende Dokumente sind typischerweise erforderlich:

    • Identitätsnachweise: Ausweis des Geschäftsführers, Inhabers oder der vertretungsberechtigten Personen.
    • Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA): Eine aktuelle BWA des laufenden Geschäftsjahres, nicht älter als drei Monate.
    • Jahresabschlüsse: Bilanzen oder Einnahmenüberschussrechnungen (EÜR) der letzten ein bis zwei Jahre.
    • Steuerbescheide: Gegebenenfalls der letzte Einkommen- oder Körperschaftsteuerbescheid.
    • Registerauszüge: Ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister (bei Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG) oder die Gewerbeanmeldung.
    • Selbstauskunft für Gewerbetreibende: Detaillierte Angaben zum Unternehmen.

    Eine weitere Voraussetzung für gewerbliches Leasing ist oftmals, dass das Unternehmen seit mindestens sechs Monaten, häufiger sogar seit zwei Jahren, ununterbrochen am Markt tätig ist. Bei Neugründungen ohne aussagekräftige Historie (Start-ups) fordern Leasinggesellschaften oft zusätzliche Sicherheiten wie eine Bürgschaft oder eine erhöhte Sonderzahlung.

    Kriterien für eine erfolgreiche Bonitätsprüfung

    Was genau eine ausreichende Bonität ausmacht, hängt von den individuellen Richtlinien der jeweiligen finanzierenden Bank ab. Dennoch gibt es universelle Kriterien, die den Ausschlag geben:

    Erstens muss das frei verfügbare Einkommen ausreichend hoch sein. Die Bank zieht von den regelmäßigen Nettoeinnahmen die fixen Ausgaben sowie gesetzliche Pauschalen für den Lebensunterhalt ab. Der verbleibende Betrag muss die monatliche Leasingrate komfortabel decken. Es darf nicht spitz auf Knopf gerechnet werden, um unvorhergesehene Ausgaben abfedern zu können.

    Zweitens ist der Schufa-Score von zentraler Bedeutung. Negative Einträge, wie beispielsweise nicht bezahlte Rechnungen, die ins Inkasso übergegangen sind, gekündigte Kredite, eine eidesstattliche Versicherung oder ein laufendes Insolvenzverfahren, führen nahezu unweigerlich zu einer Ablehnung. Selbst kleine, unbedachte Zahlungsausfälle können den Score gravierend verschlechtern. Ein Basis-Score von über 95 Prozent wird im Allgemeinen als sehr gut betrachtet und erleichtert die Bewilligung.

    Drittens spielt die Beständigkeit eine Rolle. Häufige Wohnortwechsel oder ein ständiger Wechsel des Arbeitgebers können in den Scoring-Modellen negativ bewertet werden, da sie statistisch gesehen das Risiko eines Zahlungsausfalls erhöhen.

    Alternativen bei schwacher Bonität

    Sollte die Bonitätsprüfung negativ ausfallen, bedeutet dies nicht zwangsläufig das Aus für den Wunsch nach einem Leasingfahrzeug. Es existieren legitime Maßnahmen, um der Bank zusätzliche Sicherheiten zu bieten und das Ausfallrisiko auszugleichen.

    Leasing mit Bürgschaft: Eine der häufigsten Lösungen ist das Hinzuziehen eines Bürgen. Dieser tritt als zusätzlicher Schuldner in den Vertrag ein und haftet für die Leasingraten, falls der Hauptleasingnehmer zahlungsunfähig wird. Der Bürge muss selbst eine makellose Schufa-Akte und ein ausreichend hohes Einkommen vorweisen. Oftmals übernehmen Familienangehörige oder Lebenspartner diese Rolle.

    Leasing mit Sonderzahlung: Die Vereinbarung einer Leasingsonderzahlung (Anzahlung) verringert die monatliche Belastung und senkt das finanzielle Risiko für den Leasinggeber erheblich. Leistet der Leasingnehmer zu Vertragsbeginn eine höhere Summe, muss die Bank im Vorfeld weniger Kapital vorstrecken. Dies kann dazu führen, dass ein Antrag, der ohne Anzahlung abgelehnt worden wäre, mit Anzahlung bewilligt wird.

    Kaution: Ähnlich wie bei einer Wohnungsmiete kann die Hinterlegung einer Kaution vereinbart werden. Diese summiert sich meist auf 15 bis 25 Prozent des Fahrzeugwertes. Die Kaution wird im Gegensatz zur Sonderzahlung nicht auf die Leasingraten angerechnet, sondern verbleibt verzinst beim Leasinggeber und wird nach vertragsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs zurückerstattet.

    Von Angeboten, die mit Slogans wie "Leasing ohne Schufa" werben, ist generell abzuraten. Die Verbraucherzentralen weisen regelmäßig darauf hin, dass solche Angebote oft mit extrem hohen Zinsen, überteuerten Raten oder versteckten Vermittlungsgebühren verbunden sind. Seriöse Banken in Deutschland sind gesetzlich zu einer Bonitätsprüfung verpflichtet und verzichten daher niemals auf eine Schufa-Abfrage.

    Datenschutz und Umgang mit Schufa-Daten

    Da bei der Bonitätsprüfung hochsensible Finanzdaten verarbeitet werden, gelten strenge datenschutzrechtliche Vorgaben. Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dürfen Leasinggeber Daten nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden erheben und verarbeiten (Schufa-Klausel). Verbraucher haben zudem gemäß Art. 15 DSGVO das Recht, einmal jährlich eine kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO bei der Schufa (die sogenannte Datenkopie) anzufordern. Es ist ratsam, dieses Recht zu nutzen, um die gespeicherten Daten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, bevor man einen passendes Fahrzeug anfragen oder einen Leasingvertrag anstrebt. Falsche, veraltete oder unrechtmäßig gespeicherte Einträge müssen von der Auskunftei gelöscht oder korrigiert werden.

    Fazit zur Bonitätsprüfung beim Leasing

    Die Bonitätsprüfung ist ein notwendiges, routinemäßiges Verfahren zum Schutz beider Vertragsparteien. Sie verhindert, dass sich Verbraucher überschulden und sichert die Banken vor Zahlungsausfällen ab. Die Schufa spielt in diesem Prozess eine zentrale Rolle. Wer seine Finanzen im Blick hat, Rechnungen pünktlich zahlt und darauf achtet, dass Händler lediglich Konditionsanfragen stellen, hat in der Regel nichts zu befürchten. Eine gut vorbereitete Dokumentation der Einkommens- oder Geschäftssituation beschleunigt den Prozess und ebnet den Weg zum gewünschten Leasingfahrzeug.

    Häufige Fragen

    Führt eine Leasinganfrage zu einem negativen Schufa-Eintrag?

    Ein seriöser Händler stellt zunächst nur eine schufa-neutrale Konditionsanfrage (Anfrage Kreditkonditionen). Diese hat keinerlei negativen Einfluss auf Ihren Schufa-Score und ist für Dritte nicht sichtbar. Erst bei der finalen Beantragung erfolgt eine echte Kreditanfrage.

    Kann man trotz negativem Schufa-Eintrag ein Auto leasen?

    Bei sogenannten harten Negativmerkmalen, wie einer Privatinsolvenz oder einer eidesstattlichen Versicherung, ist ein reguläres Leasing bei seriösen Anbietern ausgeschlossen. Bei leichten Bonitätseinschränkungen kann jedoch eine höhere Sonderzahlung, eine Kaution oder das Hinzuziehen eines solventen Bürgen helfen, den Vertrag dennoch bewilligt zu bekommen.

    Wie lange dauert die Bonitätsprüfung beim Leasing?

    Sofern alle geforderten Dokumente wie Gehaltsnachweise, Selbstauskunft und Ausweiskopien vollständig vorliegen, dauert die Überprüfung durch die Leasingbank meist nur ein bis drei Werktage. Bei Geschäftskunden kann die Auswertung umfangreicher Bilanzen minimal länger dauern.

    Quellen

    1. Informationen zu Bonität, Score und Datenkopie — SCHUFA Holding AG
    2. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 505a Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung — Bundesministerium der Justiz
    3. Kreditwürdigkeitsprüfung - Vorgaben für Banken — Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

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